AGB`S von Eventagentur Berlin:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IGB Event GmbH (Vermietung) 

1. Demokratie - Klausel
Wir stehen zur Demokratie in Deutschland. Deshalb lehnen wir alle Veranstaltungen ab bei denen Parteien oder Organisationen, die sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen,diffamiert werden bzw. auf Grund Ihrer politischen Ausrichtung ausgeschlossen sind. Wir behalten uns vor, bei Kenntnisnahme von daraus resultierenden Demokratiefeindlichen Aktivitäten, unsere Leistung bei vollem finanziellen Ausgleich vorzuenthalten und berechnen eine zusätzlichen Strafzahlung in Höhe von 500 000,00 Euro.


2. Angebote: 
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. Alle schriftlichen Angebote sind freibleibend und verfügbar zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Optionierung eines gewünschten Moduls ist nicht möglich. Augenfällige Berechnungsfehler korrigieren wir selbstverständlich.

3. Aufträge: 
Wir vermieten ausschließlich an Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen, alle auf der Webseite angegebenen Preise dienen ausschließlich zur Orientierung und berechnen sich zzgl. MwSt. Wir erstellen Ihnen in jedem Fall ein individuelles konkretes Angebot, was wir nach Ihrer schriftlichen Bestätigung mit einem Vertrag fixieren. Fern- Mündliche Buchungen ohne vorheriges Angebot mit Prüfung der Gewerblichkeit des Bestellers durch uns sind nicht möglich. 

Es gilt alles was schriftlich vereinbart wurde !

4. Rücktritt: 
Bei Rücktritt vom Vertrag werden 
- bei Buchungen unter 1000,00 € vom 7. Tag bis 1 Tag vor der Veranstaltung werden 50% der Vertragssumme fällig.
- bei Buchungen ab 1000,00 €  28 Tage vor der Veranstaltung werden 50% der Vertragssumme fällig.  
- am Veranstaltungstag / Nichtabholen bei Selbstabholung 100% der Vertragssumme in Rechnung gestellt. 
Eine Stornierungsgebühr (fällt in jedem Fall nach Auftragsbestätigung durch uns unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt an): 25 € zzgl. MwSt

Stornierungen die  erfolgen weil  eine Verordnung  den Event nicht  zuläßt  sind  kostenfrei bis vor Aufbaubeginn möglich.

Wie ist eine Stornierung möglich?
Eine Stornierung können Sie ausschließlich und ohne Ausnahme über unser Buchungssystem auslösen.
Telefonische Stornierungen oder Stornierungen per Email sind grundsätzlich nicht möglich, Verweise darauf sind unglaubwürdig.
Sie erhalten in jedem Fall eine Stornierungsbestätigung als Nachweis das Sie Ihre Stornierung über unser System ausgelöst haben.
Nur durch diese Stornierungsbestätigung ist der Nachweis der Stornierung erbracht.


5. Haftung & Betrieb: 
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal sowie die äußere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes). Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe auszuziehen. Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u.a.) sowie die Besonderheiten des Auf - und Abbau und sonstigen Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe. Die Windstärken (nicht mehr als Windstärke 5 bei luftgeblasenen Modulen) sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm , Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten , verschmutzten, nassen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten mindestens jedoch 50 Euro. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch uns angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters. 

Der Einsatz unserer Module und des Equipments auf roten Boden (z.B. Tennisplatz) ist genauso untersagt wie der Einsatz auf Festivals. Bei Nichteinhaltung berechnen wir die anfallenden zusätzlichen Kosten für Reingigung, Instantsetzung oder Neubeschaffung zzgl einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €

6. Besonderheiten bei selbstbetreuten Eventmodulen: 
Sollte ein selbstbetreutes Eventmodul entgegen den Vereinbarungen nicht sauber & trocken oder defekt (bei nicht vereinbarten Aufbau zusammengelegt bzw. im Anlieferungszustand ) aus der Vermietung zurückkommen, trägt der Mieter die Kosten für den Zeitraum der Nichtvermietbarkeit (täglich 50% des Mietpreises unabhängig von der Vermietung) sowie für die Aufwendungen der Reinigung (mindestens 50 Euro) und Trockenlegung (mindestens 50 Euro). Bei notwendigen Reparaturen berechnen wir die Reparaturkosten zzgl. 80 Euro Servicepauschale + 50% Kosten auf die Reparaturmietkostenzeit. Der Mieter versichert sich mit dem gemieteten Modul entsprechend so auszukennen, daß er technische Probleme die nicht durch ein Verschulden des Vermieters entstehen, selbstständig löst. Es gilt der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Module als vereinbart, dazu zählt insbesondere die Einhaltung der auf der Webseite definierten Altersbegrenzungen, Anzahl der Nutzer, Befestigungsauflagen und Einsatzbereichen des gemieteten Moduls. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro.

Bei der Selbstbetreuung haftet der Mieter für alle Schäden am Menschen und am Eventmodul. Der Mieter trägt das komplette Ausfallrisiko. Der Vermieter bietet bei Selbstbetreuung keinen Vor - Ort Service bei Problemen an. Wenn Probleme mit dem gemieteten Modul auftreten setzt der Mieter sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung (SMS). Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie ebene Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Geräte sind, wenn eine Betreuung durch uns stattfindet, haftpflichtversichert. 

7. Selbstabholung:
Wenn Selbstabholung / Zurückbringen durch den Mieter vereinbart wurde haftet der Mieter ab Übergabe in unserem Lager für die gemieteten Module. Reklamationen sind ausgeschlossen, außer der Mieter kann glaubhaft machen, daß durch Transport und Aufbau des ihm bereitgestellten Moduls der Schaden nicht entstanden sein kann. Wir erwarten die Module in denselben Zustand wie diese vermietet wurden zurück, also trocken, gereinigt und intakt. Alle Kosten die entstehen um das Modul wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen trägt der Mieter. Dadurch das wir ein vollautomatisches Selbstabholer - Buchungssystem haben ist es bei kurzfristigen Buchungen (5 Tage vor Eventtermin) möglich, das die Realisierung nicht mehr möglich ist. Sie erhalten aber zur Info eine Stornomail.

8. Betreuung & Versicherung durch Vermieter:
Die Buchung von Betreuung beinhaltet eine Sach- und Haftpflichtversicherung für das gemietete Modul. Wir benötigen zum Auf- und Abbau Helfer von Ihnen. Der Betreuer koordiniert den reibungslosen, unterbrechungs- und unfallfreien Ablauf am Modul. Er ist kein Animateur (diese können zusätzlich gebucht werden). Es fallen außerhalb Berlins (über 100 km) u.U. Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Betreuer an

9. Regreß: 
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme durch Entgegennahme. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (per SMS ist zwingend) 

10. Haftung:
Dem Mieter wurden alle Aufbau, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften erläutert. Er haftet für Sachschäden am Mietobjekt (auch Diebstahl, Vandalismus und Sturmschäden), Verlust sowie Haftpflichtschäden gegenüber Dritten während der leihweisen Überlassungszeit. Die Haftung für das Modul sowie für Personen die das Modul nutzen oder mit ihm in Kontakt kommen beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.

11. Rechte:
Der Mieter stimmt zu dass der Vermieter von allen eigenen Eventmodulen Bild-,Ton- und Videoaufnahmen auch in Zusammenhang mit agierenden Personen (Gesichter werden gepixelt) bei seiner Veranstaltung anfertigen und diese uneingeschränkt zur eigenen Werbung verwenden darf. (Ausnahmen können vereinbart werden.)

12. Zahlungsbedingungen: 
Rechnungsbeträge sind bei Lieferung/Abholung der Gegenstände in bar fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach Aufbau der Veranstaltung in bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Im Ausnahmefall durch strukturbedingte Probleme des Auftraggebers ist auch eine Rechnungsstellung mit späteren Zahlungsziel bei solventen Auftraggebern möglich. Sollten sich Zweifel an der Solvenz ergeben hat Idee die Möglichkeit bis zu 5 Tage vor der Veranstaltung das Zahlungsziel in Barzahlung am VA-Tag vor Beginn zu wandeln. 

13. Gerichtsstand: 
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in Berlin vereinbart. 

14. Gültigkeit: 
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein bleiben die anderen trotzdem gültig.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen Zeltbau

1. Das Bekleben und Beschriften des Mietmaterials ist nicht erlaubt. Kosten,die durch Reinigung und Erneuerung des Materials entstehen, gehen zuLasten des Mieters.
2. Genehmigungsverfahren gemäss den örtlichen Bau- und Brandschutzvorschriften beachtet der Mieter.
3. Eventuell entstehende Erstabnahmekosten gehen zu Lasten des Mieters.
4. Zusätzliche Anhängelasten in der Zelthalle bedürfen unserer Zustimmung.
5. Bei aufkommendem Wind hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Zelthallen geschlossen werden. Sollte dies nicht geschehen, müssen wir alle Schäden, die dadurch verursacht werden, dem Mieter in Rechnung stellen.
6. Das Baustellengelände muss eben, gut verdichtet und bebaubar sein.
7. Die Baustelle muss für schwere LKWs (12t) befahrbar und für die Montage gut zugänglich sein.
8. Zur Befestigung müssen Erdnägel gesetzt werden, ca. 80cm lang. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. bei Betonuntergrund), so können Schwerlastdübel gegen Aufpreis (9 Euro je Schwerlastdübel) eingesetzt werden oder Wassertanks eingesetzt werden.
9. Beim Ziehen der Ankernägel kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beschädigungen des Bodenbelages zurückbleiben, für die wir keine Haftung übernehmen. Verbleibende Bohrlöcher im Asphalt bzw. Beton sind vom Mieter selbst aufzufüllen.
10.Bei stark unebenem Untergrund berechnen wir bei Stellung eines Fussbodens für den Höhenausgleich 3,75 Euro pro qm.
11.TÜV Bauabnahmekosten übernimmt der Mieter.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen Hüpfburg - Verleih
Sie erhalten die Hüpfburg betriebsbereit mit Gebläse & allem nötigem Zubehör.

Betrieb:
Der Betrieb der Hüpfburg ist nur auf geeignetem Untergrund (z.B. Rasen, Beton) erlaubt.  Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm , Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich.

Selbstabholung:
1. Einweisung erfolgt auf Wunsch bei Übergabe der Hüpfburg
2. Die Hüpfburg wird durch uns in Ihr Fahrzeug geladen (Packmaß beachten)
3. Vor Aufbau auf spitze Steine achten und Unterlegplane ausbreiten
4. Dauer - Gebläse anschließen und alle anderen Öffnungen schließen
5. Hüpfburg gegen Umfallen sichern - dringend nötig !!!!  (Verankerung mit Erdnägeln oder Bäume, Lichtmasten, stabile Zäune)
6. Aufblaszeit ca. 3 bis 5 Minuten

Selbstbetreuung (durch den Mieter):
1. Die ständige Aufsicht durch eine geeignete Person muß gewährleistet sein.
2. Schuhe ausziehen lassen – Teppich vor die Hüpfburg legen.
3. Anzahl der Nutzer des Moduls je nach Größe und Alter begrenzen.
4. Kein Essen (Eis) und Getränke auf dem Eventmodul

Schlechtwetter:

1. Bei Nieselregen kann die Hüpfburg weiter betrieben werden.
2. Bei stärkerem Regen empfiehlt es sich die Hüpfburg auszuschalten und halb umzulegen so das man die Hälfte der Unterlegplane über die Hüpfburg zieht.
3. Bei überraschendem Regen Hüpfburg weiter laufen lassen (das Gebläse hält das aus) anschließend Hüpfburg trocken wischen.
4. Unbedingt darauf achten, das kein Wasser in den Boden der Hüpfburg läuft, also nach dem Abschalten immer Plane über die Hüpfburg.
5. Die Hüpfburg kann bis Windstärke 5 betrieben werden.

Lieferung durch Vermieter:
Lieferung/Abholung ebenerdig bis zu Ihrem Veranstaltungsort – bei direkter Zufahrt auch bis zum Aufstellort..
Sie bauen selbst auf und wieder ab, dazu sind je nach Hüpfburg - Größe meist Helfer nötig.
Die vereinbarte Lieferzeit gilt bis - 120 Min. die Abholzeit bis + 120 Min.

Rückgabe der Hüpfburg:
1. Die Hüpfburg ist zum vereinbarten Termin pünktlich zurückzugeben.
2. Die Rückgabe bei vereinbarter Lieferung ohne Auf/ Abbau – erfolgt im gepackten, transportfähigen Zustand
3. Es ist nicht nötig, daß die Hüpfburg wieder im Transportsack ist.
4. Wenn alles suaber, vollständig und pünktlich ist ist, bekommen Sie Ihre Kaution zurück.
5. Beispielgründe zur Versagung der Kautionsrückgabe
- bemalte Hüpfburg
- Wasser in der Hüpfburg
- Verschmutzung z.B. nicht ausgesaugt und abgewischt
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Reißen an der Hüpfburg zum Versetzen.)

Die Kosten für eine Schadensregulierung sind unabhängig vom Kautionseinbehalt vom Mieter zu tragen.

Auf- und Abbau durch Vermieter:
Koordination und Aufbauhilfe mit Hilfskräften von Ihnen sowie Einweisung Der Transport über Treppen, Fahrstühle oder wenn keine direkte Zufahrt zum Aufstellort mit einem Transporter möglich ist, müssen
gesondert abgesprochen werden. Für den Strombedarf für die Hüpfburg bringen wir standardmäßig 1m Kabel mit – mehr Kabel (bis 45m) kann gesondert vereinbart werden.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen zum Bullriding
Zusätzlich zu den durch Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Wiederspruch anerkannten Geschäftsbedingungen gilt bei der Realisierung der Bullriding Aktion folgendes als vereinbart:

1. Zur Stromversorgung stellt der Veranstalter in einer Entfernung bis zu 15 Meter entweder 2 getrennte Stromkreise 16A/220V oder eine EURO-NORM 16A Steckdose (5-polig-Kraftstrom - rote Dose) zur Verfügung. Unsere Bullriding – Anlagen sind weitestgehend vor Fehlerstrom geschützt, dieses verhindert das Einschalten der Maschine. Ausfälle durch Fehlerstrom gehen nicht zu unseren Lasten. 
2. Der Zugangsweg (fester Boden) zum Aufstellort muss eine Breite von 1,00 m haben. Der Veranstalter realisiert den Transport über Stufen und Treppen. Die Bullriding – Maschine ist auf Rollen, sie wiegt ca. 400 kg. Das Tragen auch durch mehrere Personen ist nur bedingt möglich (stellt immer der Kunde auch bei Vollservice) und nur über 1 - 3 Stufen möglich.
3. Die Maschine benötigt eine Stellfläche von 5,60 Meter Durchmesser und 3,30 Meter Höhe bei einer Deckenlast bis 800 kg/qm. Der zusätzlich nötige Stellplatz für den Bullriding Operator beträgt 2,00m x 1,00m
4. Unser Operator benötigt zum Auf- und Abbau die freundliche Hilfe von einem kräftigen Mitarbeiter für je max. 10 Minuten außer es ist der Auf/Abbau - Vollservice vereinbart.
5. Ist der Stellplatz nicht direkt anzufahren bitte einen geeigneten Transport gesondert vorher absprechen.
6. Die Stellfläche könnte unter der Kraftwirkung der Bullriding-Maschine in Ausnahmefällen Schaden nehmen (besonders bei Parkettfußboden, Fliesen). Die Bullridingmaschine benötigt zum Betrieb einen festen Untergrund z.B. Beton oder Asphalt. Rasen ist nur bei extrem verfestigtem, trockenem Boden möglich. Kopfsteinpflaster ist ungeeignet. Eine eventuelle Unterfütterung mit Holzplatten wäre mit einer Größe von 4,50m x 4,50m möglich.
7. Der Veranstalter hat eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung die bei Brand, Fehlerstrom, Diebstahl, und Sachbeschädigung eintritt.
8. Unsere Bullriding – Operatoren sind durch eine Haftpflichtversicherung bei Personenschäden abgesichert.
9. Zur Absicherung der Schlechtwettervariante bei Open-Air Veranstaltung müssen mit uns weitere Vereinbarungen getroffen werden (z.B. Zelt). Wir bieten auch ein eigens dafür entwickelte Bullriding-Überdachung an, die zusätzlich gebucht werden kann. Der Stellplatz muß trocken und vor Überflutung/ Unterspülung geschützt sein.